Heiraten in Waldbronn
Informationen zur Friedhofs- und Trauregelung zur Eindämmung der ausbreitung des Corona-Virus finden Sie hier.
Am Anfang steht die Bürokratie:
Die Eheschließenden haben ihre beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anzumelden. Diese Anmeldung ist jedoch frühestens 6 Monate vor dem von Ihnen gewünschten Trautermin möglich.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir reservieren Ihnen gerne frühzeitig Ihren Wunschtermin.
Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Vollmacht mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden erklären; das Formular steht als PDF-Datei zum Ausdruck bereit.
Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Für die Anmeldung zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen.
Bei Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen wird ggf. der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage an den Präsidenten des Oberlandesgerichts vorbereitet.
Stellt der Standesbeamte fest, dass kein Ehehindernis vorliegt, teilt er den Eheschließenden schriftlich mit, dass die Eheschließung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab dieser Mitteilung vorgenommen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist muss die Eheschließung neu angemeldet werden.
Bei Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen ist ggf. eine kürzere Gültigkeitsdauer möglich.
Welche Unterlagen, Urkunden müssen wir mitbringen?
Grundsätzlich müssen sich beide Verlobte ausweisen, bei deutschen Staatsangehörigen genügt die Vorlage eines Personalausweises.
Ausländische Mitbürger benötigen jedoch Ihren Reisepass.
Zusätzlich muss jeder auswärts gemeldete Verlobte eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt seines Wohnortes vorlegen. Dies gilt auch für Waldbronner Bürger, sofern die Ehe nicht in Waldbronn geschlossen werden soll.
Bei ledigen und kinderlosen Verlobten genügt die Vorlage einer aktuellen Abschrift des jeweiligen Geburtseintrages mit Hinweisteil. Diese können Sie bei Ihrem inländischen Geburtsstandesamt beantragen.
Ausländische Ehewillige benötigen Ihre Geburtsurkunde (evtl. zusätzlich mit einer Überbeglaubigung wie z. B. einer Apostille oder Legalisation versehen). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage direkt durch unsere Sachbearbeiterinnen.
Bitte bei ausländischen Urkunden beachten:
Urkunden in fremder Sprache sind immer von einem in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen (weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Service).
Das fremdsprachige Original ist immer zusammen mit der zugehörigen Übersetzung vorzulegen!!! Wichtig: Dieser Übersetzung muss das fremdsprachige Original (notfalls in Kopie) angeheftet sein!!!
Bereits verheiratet gewesene Verlobte benötigen zusätzlich urkundliche Nachweise über vorangegangene Eheschließungen und deren Auflösungen (beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern mit Auflösungsvermerk). Evtl. müssen ausländische Scheidungsurteile zuvor vom Oberlandesgericht bestätigt werden.
Eltern gemeinsamer Kinder müssen zudem Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelungen vorlegen.
Unsere Bitte:
Erkundigen Sie sich vorab telefonisch nach den in Ihrem Fall erforderlichen Urkunden, welche Sie dann bei der persönlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung beim Standesamt vorlegen müssen.
Was für Gebühren kommen auf uns zu?
Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung belaufen sich bei deutschen Brautpaaren auf 65 €, sobald ausländisches Recht zu beachten ist, beträgt der Gebührensatz 110 € bzw. 130 €, sofern zusätzlich ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchzuführen ist.
Der Datenabruf aus einem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 10 € pro Eheschließendem.
Für die Durchführung und Beurkundung der Eheschließung entstehen Gebühren in Höhe von 45 €, dazu kommen die gewünschten Urkunden zu jeweils 20 €.
Sollten Sie vorhaben, die Ehe vor einem auswärtigen Standesamt zu schließen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten, welche je nach Bundesland variieren ( z. B. in Baden-Württemberg 45 €).
An welchen Tagen und in welchem Rahmen können wir in Waldbronn heiraten?
Sie können sich beim Standesamt Waldbronn nach rechtzeitiger Terminvereinbarung grundsätzlich von Montag bis Freitag vormittags trauen lassen. Zusätzlich bieten wir Ihnen an einem Samstag im Monat die Gelegenheit zur Samstagstrauung an. Für diesen Service werden zusätzliche Kosten in Höhe von 110 € berechnet.
Trausamstage 2024:
12.10.2024
16.11.2024
14.12.2024
Trausamstage 2025:
(Unverbindliche Anfragen für diese Termine nehmen wir gerne ab Mitte Oktober entgegen.)
11.01.2025
08.02.2025
08.03.2025
12.04.2025
17.05.2025
14.06.2025
05.07.2025
09.08.2025
13.09.2025
18.10.2025
15.11.2025
13.12.2025
Das modern gehaltene und Licht durchflutete Trauzimmer der Gemeinde befindet sich im 1. Obergeschoss des Waldbronner Rathauses und ist barrierefrei (Aufzug) zu erreichen.
Hier finden Sie und 20 Gäste Platz.
Für einen kleinen Sektempfang (begrenzt auf 30 Minuten) stellen wir Ihnen gerne 3 Stehtische im Foyer unmittelbar vor dem Büro des Standesamtes zur Verfügung.
Seit 2010 kann Ihre Trauung sofern gewünscht, auch in einem rustikalerem Rahmen in den Räumlichkeiten unseres Heimatmuseums (20 Gäste) in der Stuttgarter Straße 23 stattfinden.
Für diese Buchung werden zusätzliche Benutzungsgebühren in Höhe von 120 € fällig.
Für den Sektempfang im Anschluss bieten sich hier das „Backhäusle“ im idyllischen Hof (Benutzungsgebühr 35,-- €) sowie in der kalten Jahreszeit das Foyer im benachbarten Gebäude der Volkshochschule (Benutzungsgebühr 130,-- € für maximal 2 Stunden) an.
Bei Interesse erfolgt die Buchung über Frau Münz (Telefon: 07243/609-158, E-Mail: j.muenz(at)waldbronn.de).
Bitte beachten Sie, dass das Heimatmuseum nicht barrierefrei zu erreichen und das Parkplatzangebot begrenzt ist.
Von April bis Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich unter freiem Himmel, im Musikpavillon des Kurparks, trauen zu lassen.
Diese besondere Location steht lediglich für Trauungen an einem Freitag (11 und 12 Uhr) und an den Trausamstagen (spätester Termin 12 Uhr) zur Verfügung.
Bei schlechter Witterung wird in den „Großen Saal“ im Erdgeschoss des Kurhauses ausgewichen.
Zusatzkosten: 250,-- €
Für Ihren Sektempfang direkt am Pavillon oder am See, sofern nach Ihnen ein weiteres Paar getraut wird, dürfen Sie gerne maximal eine Stunde einplanen.