Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 21.05.2025
MyShuttle: Gemeinsames Bediengebiet und erweiterte Zeiten
Die beiden MyShuttle Bediengebiete Karlsbad und Waldbronn werden zum Fahrplanwechsel Mitte Juni (15.06.) zusammengelegt. Das gab Bürgermeister Christian Stalf in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt.
Durch eine Zusammenlegung möchte der Landkreis die Auslastung optimieren, so Stalf. Gleichzeitig ermögliche diese eine Vielzahl neuer Verbindungen, so dass es für die Fahrgäste spürbar zu Verbesserungen komme.
INFO: Das neue Bediengebiet „Waldbronn und Karlsbad“ umfasst künftig das Gebiet beider bestehender Bediengebiete, also das gesamte Gemeindegebiet von Waldbronn sowie die Karlsbader Ortsteile Langensteinbach, Spielberg, Auerbach und Mutschelbach. Der Bahnhof Kleinsteinbach (Pfinztal) kann weiterhin als extern liegender Ankerpunkt aus dem gesamten Gebiet angefahren werden.
Die Zeiten des neuen Bediengebietes entsprechen denen des bestehenden Gebiets „Karlsbad“. Damit ergeben sich für Fahrgäste aus Waldbronn deutliche Verbesserungen durch Ausweitung der Betriebszeiten in den Abendstunden –insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus steht das Angebot in Waldbronn zukünftig samstags ganztägig zur Verfügung. Auch die virtuellen Haltestellen bleiben unverändert erhalten.
Die Bedienzeiten lauten wie folgt:
Montag bis Donnerstag: 19:30 bis 01:30 Uhr
Freitag: 19:30 bis 02:30 Uhr
Samstag: 09:00 bis 02:30 Uhr
Sonn- und Feiertag: 09:00 bis 24:00 Uhr
Finanzielle Situation: Liquiditätslage kritisch
Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Liquidität der Gemeinde zum Jahresende 2024 zur Kenntnis. Trotz einer rechnerischen Verbesserung um 3,1 Mio. € im Vergleich zur Planung für 2025 bleibt die mittelfristige Finanzlage angespannt. Kämmerer Philippe Thomann wies darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2026 nicht genehmigungsfähig sei und sich die Liquidität ab 2028 ins Negative entwickeln könnte – was gesetzlich nicht zulässig ist. Ursache ist vor allem die nicht genehmigte Kreditaufnahme. Bürgermeister Stalf betonte die Dringlichkeit frühzeitiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, um drastische Steuererhöhungen zu vermeiden.
Vergabe Reinigungsleistungen: Kostensenkung noch mit Fragezeichen
Der Gemeinderat vergab zwei Gebäudereinigungsleistungen.
Die Verwaltung schlug vor, die Aufträge an die Firmen Götz-Gebäudemanagement Südwest GmbH (Los 1) und Mars Gebäudeservice GmbH (Los 2) zu vergeben. Trotz deutlich geringerer jährlicher Kosten (rund 249.000 Euro statt bisher 420.000 Euro) äußerten einige Gemeinderäte Kritik: Die Einsparung sei aufgrund fehlender Vergleichswerte im Leistungsverzeichnis nicht nachvollziehbar, ebenso wie das hohe Honorar der beauftragten Beratungsfirma. Daher soll nun zunächst der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am 4. Juni klären, ob das Leistungsverzeichnis den vollen Umfang abbildet. Der Gemeinderat vergab die Leistung dennoch, stellte die Auszahlung des Honorars unter den Vorbehalt einer abschließenden Bewertung.
Änderung der Hauptsatzung: Baurecht wieder in politischer Verantwortung
Die Änderung der Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen
Durch die Rückgabe der unteren Baurechtsbehörde an das Landratsamt Karlsruhe wird das gemeindliche Einvernehmen bei Bauvorhaben wieder erforderlich. Künftig soll der Ausschuss für Umwelt und Technik über alle Befreiungen vom Bebauungsplan sowie über Neubauten im Innen- und Außenbereich entscheiden. Kleinere Vorhaben wie Umbauten oder Dachgauben verbleiben beim Bürgermeister.
Verkaufsoffene Sonntage: Neue Regelung beschlossen
Der Gemeinderat hat einstimmig eine neue Satzung über verkaufsoffene Sonntage beschlossen.
Mit der neuen Satzung ermöglicht der Gemeinderat dem Einzelhandel künftig Öffnungen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr für bestimmte Warengruppen sowie bis zu drei zusätzliche Tage bei örtlichen Veranstaltungen. Die neue Regelung dient der Belebung des Einzelhandels.
Kurparkfeste: Polizeiverordnung regelt Mitnahmeverbot
Eine neue, dauerhafte Polizeiverordnung soll unter anderem das Mitbringen von Alkohol und Waffen regeln. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Um die Sicherheit beim Kurparkfest zu verbessern, wurde eine dauerhafte Polizeiverordnung erlassen. Sie untersagt unter anderem das Mitbringen von Alkohol, Waffen, Glasflaschen und Fortbewegungsmitteln auf das Veranstaltungsgelände. Verstöße können mit Bußgeldern bis 5.000 Euro geahndet werden. Mit den beiden Regelungen (Satzung verkaufsoffene Sonntage und Polizeiverordnung für das Kurparkfest) wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da bisher jedes Jahr erneut Satzungen bzw. Polizeiverordnungen neu erlassen werden mussten.