Gerücht der Woche:
„Die Gemeinde saniert den Haushalt mit Bußgeldern“
In der Waldbronner Gerüchteküche brodelt so manche Behauptung im großen Topf der „Falschmeldungen“. Hier ein bisschen gehört, dort ein bisschen hinzugedichtet und schon ist es fertig, das Waldbronner Gerücht. Ein Gerücht ist im Übrigen etwas, was allgemein weitererzählt wird, ohne dass geprüft ist, ob es auch wirklich zutrifft.
Für uns von der Gemeindeverwaltung ist der mitunter brodelnde Gerüchtetopf Anlass, die ein oder andere Meldung, die uns der Flur- oder auch der Dorffunk zugetragen hat, aufzugreifen und auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. In lockerer Folge und auch nicht immer ganz ernst gemeint, stellen wir das ein oder andere Gerücht vor und gleichzeitig gerne klar.
Heute geht’s um die Meldung, dass die Gemeinde den maroden Haushalt mit Bußgeldern, insbesondere mit Bußgeldern beim Falschparken, saniert.
Richtig ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Autofahrer, an die bundesweit geltende Straßenverkehrsverordnung zu halten haben. Ausnahmslos alle. Auch die Waldbronner Bürgerinnen und Bürger. Denn richtiges Verhalten dient der Sicherheit im ruhenden und fließenden Verkehr.
Richtig ist, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung deutschlandweit verboten ist und ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro nach sich ziehen kann.
Richtig ist auch, dass sich das Bußgeld bei längerer Parkdauer oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis 35 Euro erhöhen kann. Ein Verstoß gegen das Parken in Fahrtrichtung ist ein Verstoß gegen § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass Fahrzeuge möglichst weit rechts am Fahrbahnrand parken sollen.
Soweit mal das rechtliche.
Falsch ist daher, dass die Gemeinde durch das Verteilen von Bußgeldern den Haushalt sanieren will. Das ist schlichtweg Blödsinn. Denn es ist Aufgabe einer Kommune den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und Falschparker zu ahnden. Zudem decken die Einnahmen in den seltensten Fällen den Verwaltungs- und Personalaufwand.
Falsch ist auch, dass das Bußgeld willkürlich festgelegt wird. Der Bußgeldkatalog ist ebenfalls bundesweit geregelt.
Richtig ist übrigens auch noch, dass Beschwerden gegen Verwarnungen an die Bußgeldstelle gehören und nicht auf den Schreibtisch des Bürgermeisters. Selbst dieser kann sich nicht gegen das Bundesrecht stellen.