Leistungen

Grundsteuer – Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde stellen

Die Grundsteuer wird in Baden‑Württemberg auf Grundlage des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG BW) erhoben. Dieses Gesetz regelt, wie die Grundsteuer berechnet wird und welche Behörden dabei welche Aufgaben haben.

Zuständige Stelle

Die Finanzämter sind für die ersten beiden Schritte der Grundsteuerberechnung verantwortlich. Sie setzen fest:

  • den Grundsteuerwert
  • den Grundsteuermessbetrag

Diese Werte werden den Eigentümerinnen und Eigentümern durch das Finanzamt mit eigenen Bescheiden mitgeteilt. Fragen zu diesen Bescheiden – insbesondere zum Grundsteuerwert, zum Grundsteuermessbetrag oder zu den zugrunde liegenden Daten – sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.

 

Zuständigkeit der Gemeinde

Die Gemeinde erhält den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und wendet darauf ihren örtlichen Hebesatz an. Auf dieser Grundlage berechnet die Gemeinde die endgültige Grundsteuer und erlässt den Grundsteuerbescheid.

Dieser Schritt ist eine gebundene Verwaltungstätigkeit – die Gemeinde darf den vom Finanzamt festgestellten Messbetrag nicht verändern.

Die Höhe des Hebesatzes setzt die Gemeinde Waldbronn durch Hebesatzsatzung fest. Die aktuelle Fassung finden Sie im Bereich Ortsrecht | Waldbronn.

 

Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde, etwa zur Höhe der festgesetzten Grundsteuer oder zum angewendeten Hebesatz, richten Sie bitte an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde.

 

Diese Seite dient lediglich der Darstellung der Aufgaben der Gemeinde. Die nun folgenden Leistungsdetails sind nicht ausgefüllt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

Gemeinde Waldbronn; Stand: 29.01.2026