Leistungen

Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen Waldbronn

Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum (hier bezogen auf Gemeindestraßen) bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

 

- das Einrichten einer Baustelle,

- die Lagerung von Baumaterialien oder

- das Aufstellen eines Gerüstes.

 

Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung.

Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen. Die Gemeinde Waldbronn ist für alle Straßen im Gemeindegebiet zuständig mit Ausnahme der Pforzheimer Str., Stuttgarter Str., Ettlinger Str., und Neuroder Str., welche der Zuständigkeit des Landratsamtes Karlsruhe unterliegen.

 

Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Dies können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.

 

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

Kosten

Kostenrahmen regelt Satzung.

Hinweise

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Freigabevermerk

Gemeinde Waldbronn 29.10.2013